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Am 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg ein Urteil zum Verlinken von Websites gefällt. Nun verweisen alle auf ihren Websites auf dieses Urteil.
Da ich weder den Inhalt, noch den Anlaß zu dem Urteil kenne, erwähne ich es, ohne mich jedoch darauf zu berufen.
Ich kann niemandem verbieten oder vorschreiben, was er/sie auf seiner/ihrer Website alles veröffentlicht.
Und da ich hier Websites verlinkt habe, kann ich mich auch nicht von den Inhalten der verlinkten Websites distanzieren. Das wäre scheinheilig.